Täglich werden Unmengen an Daten produziert die größtenteils den Datenschutzbestimmungen unterliegen. Diese Daten sind besonders sensibel und erfordern eine sichere Vernichtung gemäß den gesetzlichen Auflagen.
Wie das Personal für den Transport, sind auch die Mitarbeiter bei der Vernichtung der Schweigepflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO verpflichtet. Sie arbeiten hierfür in besonders gesicherten und von den übrigen Werkstätten getrennten, kameraüberwachten Räumen.
Die hohen Sicherheitsstandards bei Transport und Vernichtung, sowie die finanziellen Vorteile eines Auftrages an eine Werkstatt für behinderte Menschen, bieten Ihnen einen attraktiven Mix, der sich wirtschaftlich rechnet und mit dem Sie gesamtgesellschaftliche Verantwortung zeigen.
Unsere Aktenvernichtung ist ein zertifizierter Fachbetrieb für die Akten- und Datenvernichtung. Wir sind zertifiziert nach DIN 66399 (Norm für Datenträgervernichtung).
Wir entsorgen Ihre Datenträger (Papierakten, CDs …) nach den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Unsere Maschinen werden mit Sonnenenergie betrieben, dank unserer leistungsstarken Photovoltaik-Anlage auf dem Dach unserer Werkstatt.
Vernichtung von Datenträger (Papier)
... bei Abholung durch uns
Sie möchten Ihre Akten direkt anliefern und Kosten sparen? Kein Problem
… bei Selbstanlieferung durch Sie
Für Kleinmengen (unter 50 kg) verrechnen wir pauschal 15,00 EUR zzgl. MwSt.
Unsere Anlieferzeiten
Unser Abhol-Service
Vereinbaren Sie einen Termin und unser Abholdienst wird Ihren Auftrag schnellstmöglich erledigen. Der Transport Ihrer Datenträger erfolgt in verschlossenen Datenschutzcontainern, die Sie auch bei uns mieten können. So können Sie Ihre zu vernichtenden Akten in diesem Metallcontainer sammeln und uns erst bei vollständiger Befüllung zur Abholung benachrichtigen.
Mietkosten eines Containers
Anfahrtskosten
Wir holen Ihr Datenmaterial schnell und sicher zu günstigen Preise für Sie ab.
Alle Preise zzgl. 7 % MwSt.
Ihr Preisvorteil
Nach § 223 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) können Sie die Hälfte der in unseren Rechnungen ausgewiesenen Arbeitsleistung auf eine von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Da die Finanzbehörden unsere Werkstätte als steuerbegünstigt im Sinne des § 50 der Abgabeverordnung anerkennen, berechnen wir Ihnen nur den verminderten Steuersatz von derzeit 7%.
Patrick Jäschke